Anwältin

Jahrgang 1968, verheiratet, 2 Kinder
Studium an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität
Referendariat in Frankfurt am Main mit Ausbildung am Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der Wahlstation und am Amtsgericht Königstein in der Zivilstation.

Postulationsfähig an allen deutschen Amts- und Landgerichten, seit 2002 Zulassung bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt.

Claudia Richter ist Fachanwältin für Familienrecht und kann darüber hinaus auf langjährige Erfahrung im Bereich des Erbrechts und des Mietrechts zurückblicken.

Bereits in der Referendariatsausbildung setzte Rechtsanwältin Richter erste Schwerpunkte im Bereich des Familienrechts, indem sie ihre so genannte Wahlstation bei dem 5. Familiensenat des Oberlandesgerichts Frankfurt absolvierte und dabei auch bereits intensive Einblicke in die „richterliche", und insbesondere in die „oberlandesrichterliche" Sichtweise gewinnen konnte.

Vortragstätigkeit auf den Gebieten des Erbrechts, des Familienrechts und zu Vorsorgevollmachten, bzw. Patientenverfügungen

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
Mitglied des deutschen Familiengerichtstages
Mitglied des deutschen Juristinnenbundes
Beständige Qualitätssicherung durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung

Mein Angebot umfasst sowohl die Erstberatung, die weitergehende außergerichtliche Beratung und Interessenvertretung als auch die Prozessvertretung.

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