Rechtsanwalt für Erbrecht nahe Frankfurt

In einem Trauerfall gibt es oftmals viel Klärungs- und Regelungsbedarf, der auf die Angehörigen zukommt. Ich als Rechtsanwalt für Erbrecht nahe Frankfurt sage Ihnen, welche Fristen einzuhalten sind, welche Anträge Sie gegebenenfalls stellen und worauf Sie insgesamt achten müssen.

Im Streitfall stehe ich Ihnen bei der Klärung der rechtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. Gerade ein Erbrechtsfall ist oft emotional sehr aufwühlend und es ist in Abstimmung mit den Wünschen des Mandanten stets zu prüfen, ob im Einzelfall eine strenge juristische Lösung oder eine streitbeilegende Zielsetzung der bessere Weg ist. Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden sollten, ich vertrete Ihre Interessen konsequent und in sämtlichen Verfahrenssituationen. Mein Anliegen ist es dabei, Ihnen zu helfen, stets den Überblick zu bewahren , damit Ihre Rechte für Sie optimal durchgesetzt und vertreten werden können.

Meine Arbeit als Rechtsanwalt im Bereich Erbrecht nahe Wiesbaden (Eppstein, Hattersheim, Flörsheim)

Aber auch weit vor einem Trauerfall ist es oftmals sinnvoll, sich in Fragen der Testamentsgestaltung und Vermögensplanung beraten zu lassen, damit Sie sicherstellen, dass Ihr "Hab und Gut" später einmal in die richtigen Hände gelangt und die wichtigsten Personen in Ihrem Leben richtig abgesichert sind. Gerne können Sie auch auf mich zukommen, wenn Sie bereits selbst ein Testament errichtet haben und eine juristische Überprüfung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht bei Wiesbaden wünschen – ob notwendige Formalien eingehalten wurden oder ob der schriftliche Inhalt des Testaments auch rechtlich „wasserdicht" ist.

Vorsorgeverfügungen, Patientenverfügungen, Betreuungsrecht professionell durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht bei Frankfurt

Für das Alter oder auch für den Fall längerer Krankheit ist es stets auch wichtig, dass Sie für sich selbst und ihr eigenes Leben „Vorsorge" treffen – von Vorteil ist hier die professionelle Unterstützung durch die Arbeit eines Rechtsanwalts für Erbrecht, wie ich sie für meine Mandanten im Raum Frankfurt anbiete. Wie Sie sicherstellen, dass im „Ernstfall" Ihre Wünsche – beispielsweise betreffend eine Betreuungsperson Ihrer Wahl oder betreffend die medizinische Versorgung oder auch betreffend Ihren Aufenthaltsort – gewahrt und durchgesetzt werden, erfahren Sie bei mir. Sollten Sie bereits für einen Angehörigen notwendige Maßnahmen ergreifen müssen, so erhalten Sie bei mir auf Wunsch die nötigen Informationen über Ihre Rechte und Pflichten sowie zu etwaigen erforderlichen rechtlichen Schritten.

Testament/ Erbvertrag: entworfen von einem Rechtsanwalt für Erbrecht bei Wiesbaden (Eppstein, Kriftel, Flösrsheim)

Ein Testament wird später einmal das einzige Dokument sein, aus dem Ihre Angehörigen Ihre Wünsche und Verfügungen ersehen können. Gut gemeinte, aber nicht eindeutig formulierte Anordnungen können dabei zu großen Auslegungsschwierigkeiten führen. Es ist daher sehr wichtig, sich darüber zu informieren, wie die gesetzliche Rechtslage ist, welche Rechtsbegriffe es gibt und welche Formalien man bei Errichtung und Ausarbeitung eines Testamentes zu beachten hat. In einem Beratungsgespräch ermittle ich als Rechtsanwalt für Erbrecht nahe Wiesbaden mit Ihnen gemeinsam, welche Vorstellungen und Wünsche Sie haben und wie diese am besten umzusetzen sind. Hierzu gehören sowohl ausführliche Informationen darüber, wie die Rechtslage ohne Errichtung eines Testamentes aussieht, als auch darüber, welche Form eines letzten Willens (beispielsweise Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag) für Sie die richtige ist. Auf Wunsch unterstütze ich Sie gerne bei einzelnen Formulierungen oder auch bei der Ausformulierung eines ausführlichen Testaments. Grundsätzlich gilt: Je einfacher und klarer die Anordnungen in einer letztwilligen Verfügung sind, umso besser kann diese später umgesetzt werden und umso eher kann ein möglicherweise langjähriger Streit vermieden werden.

Entwurf von Erbverträgen/ Testamenten

Ein Testament wird später einmal das einzige Dokument sein, aus dem Ihre Angehörigen Ihre Wünsche und Verfügungen ersehen können. Gut gemeinte, aber nicht eindeutig formulierte Anordnungen können dabei zu großen Auslegungsschwierigkeiten führen. Es ist daher sehr wichtig, sich darüber zu informieren, wie die gesetzliche Rechtslage ist, welche Rechtsbegriffe es gibt und welche Formalien man bei Errichtung eines Testamentes zu beachten hat. In einem Beratungsgespräch ermittle ich mit Ihnen gemeinsam, welche Vorstellungen und Wünsche Sie haben und wie diese am besten umzusetzen sind. Hierzu gehören sowohl ausführliche Informationen darüber, wie die Rechtslage ohne Errichtung eines Testamentes aussieht, als auch darüber, welche Form eines letzten Willens (beispielsweise Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag) für Sie die richtige ist. Auf Wunsch unterstütze ich Sie gerne bei einzelnen Formulierungen oder auch bei der Ausformulierung eines ausführlichen Testaments. Grundsätzlich gilt: Je einfacher und klarer die Anordnungen in einer letztwilligen Verfügung sind, umso besser kann diese später umgesetzt werden und umso eher kann ein möglicherweise langjähriger Streit vermieden werden.

Lebzeitige Vermögensübertragungen

Oftmals haben Eltern den Wunsch, Ihr Vermögen noch zu Lebzeiten auf ihre Kinder aufzuteilen, bzw. einzelne Vermögenswerte wie das Eigenheim an Kinder oder nahestehende Angehörige zu übertragen. Ist beispielsweise ein umfangreiches Vermögen vorhanden oder gilt es, bei Firmeneigentum einen Generationswechsel zu vollziehen, dann ist es sinnvoll, eine frühzeitige Nachfolgeplanung vorzunehmen, um die vorhandene Güter auch bewahren zu können und um ungünstige steuerrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dabei gilt es aber auch stets, die möglichen unerwünschten oder ungünstigen Rechtsfolgen einer lebzeitigen Übertragung zu bedenken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Gerne berate ich Sie, ob und ggf. in welcher Art und Weise lebzeitige Vermögensübertragungen in Ihrer Angelegenheit sinnvoll sind und entwerfe auf Wunsch gerne für Sie die entsprechenden juristischen Verträge.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, welche Personen Sie im Bedarfsfall dazu bevollmächtigen, für Sie als Vertreter aufzutreten, beispielsweise, um Geld für Sie abzuheben, Überweisungen zu tätigen oder auch, um Sie gegenüber Behörden oder dritten Personen zu vertreten. Dabei bestimmen Sie den Umfang der Vertretungsbefugnis, als auch die Geltung und zeitliche Dauer, selbst. Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist dabei nicht erst im Alter oder Krankheitsfall sinnvoll, sondern grundsätzlich zu jeder Zeit. Durch einen Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit kann jederzeit der Fall eintreten, dass Ihre Vertretung durch dritte Personen erforderlich wird. Haben Sie dann nicht vorgesorgt, dann bestimmt ein Gericht im ungünstigsten Fall für Sie einen Betreuer, der Ihnen unbekannt ist. In einer Patientenverfügung bestimmen Sie, was geschehen soll, wenn Sie einmal infolge schwerer Krankheit oder infolge eines Unfalls nicht mehr dazu in der Lage sind, eigene Entscheidungen über medizinische Maßnahmen treffen zu können. Sie legen darin beispiels¬weise fest, ob und welche lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Maßnahmen im Ernstfall ergriffen werden sollen und welche nicht. Weiterhin können Sie bestimmen, ob und wie lange Sie eine künstliche Ernährung wünschen oder die Gabe von bewusstseinsbeeinträchtigenden Schmerzmitteln. Sie können auch festlegen, welchen Personen gegenüber Ärzte Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben dürfen. Ohne Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung kann es passieren, dass Ärzte nicht einmal den nächsten Angehörigen - auch nicht dem Ehegatten - Auskunft über den Gesundheitszustand eines Betroffenen erteilen. Eine solche Situation kann durch verhältnismäßig einfache Anordnungen und Maßnahmen verhindert werden.
 
 

Betreuungsrecht

Wenn eine volljährige Person aufgrund Alters oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, kann für sie bei Gericht eine rechtliche Betreuung beantragt werden. Ein solcher Antrag ist sowohl durch den Betroffenen selbst, als auch durch Angehörige oder behandelnde Ärzte möglich.

Bei mir erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung sinnvoll und erforderlich ist, wie ggf. durch vorsorgende Verfügungen die Anordnungen einer Betreuung vermieden werden kann, als auch welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, gegen die Anordnung einer Betreuung oder die Person eines Betreuers vorzugehen.

Erbauseinandersetzung/ Erbstreit

Wenn mehrere Erben vorhanden sind, etwa als gesetzliche Erben oder durch testamentarische Anordnungen, dann bilden sie eine Erbengemeinschaft mit umfangreichen Rechten und Pflichten. So haftet beispielsweise die Erbengemeinschaft grundsätzlich für sämtliche Verbindlichkeiten des Erblassers. Sowohl über Rechte und Pflichten, als auch über die Verteilung des Nachlasses kann Streit zwischen den beteiligten Erben entstehen. Zur Beendigung einer Erbengemeinschaft ist eine so genannte Erbauseinander¬setzung erforderlich. Diese kann entweder einvernehmlich herbeigeführt oder muss im Streitfall schlussendlich gerichtlich durchgesetzt werden. Bei mir erfahren Sie sowohl, was Sie als Miterbe von den anderen Erben verlangen können und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, als auch welche rechtlichen Schritte erforderlich sind, um den Nachlass aufzuteilen. Im Bedarfsfall vertrete ich Sie gerne und führe die Korrespondenz mit den Miterben oder leite bei Erforderlichkeit die nötigen rechtlichen Schritte ein.

Pflichtteilsansprüche

Hat ein Erblasser in Form einer letztwilligen Verfügung Anordnungen über sein Vermögen getroffen, welche von dem gesetzlichen Erbvorschriften abweichen, dann stellt sich für die nächsten Verwandten, welche von ihm testamentarisch nicht bedacht worden sind, oftmals die Frage, ob ihnen ein so genannter Pflichtteilsanspruch zusteht. Pflichtteilsansprüche haben regelmäßig die nächsten Verwandten, insbesondere der Ehegatte und die leiblichen Kinder. Sind Kinder verstorben oder nicht vorhanden, dann kommen auch weitere Personen als Pflichtteilsberechtigte in Betracht. Ein Pflichtteilsanspruch kann dabei nicht nur dann bestehen, wenn man von der Erbfolge völlig ausgeschlossen ist, sondern auch, wenn der Erblasser in seinen testamentarischen Verfügungen Anordnungen getroffen hat, die einen Erbteil unangemessen beschränken. Hat der Erblasser bereits zu Lebzeiten erhebliche Schenkungen an Dritte gemacht, dann sollte zusätzlich überprüft werden, ob nicht ein so genannter Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht. Zur Überprüfung, ob überhaupt ein Vermögen des Erblassers vorhanden ist und in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche bestehen, stehen dem Pflichtteilsberechtigten umfangreiche Auskunftsansprüche gegen die Erben zu. In den meisten Fällen lassen sich Pflichtteilsansprüche einvernehmlich und außergerichtlich klären. Es empfiehlt sich, sich möglichst frühzeitig über seine Rechte als Pflichtteilsberechtigter zu informieren, damit ggf. auch ausreichende Zeit für eine außergerichtliche und gütliche Klärung von Pflichtteilsansprüchen besteht. Wartet man zu lange, dann kann es passieren, dass Pflichtteilsansprüche verjährt sind, d.h. nicht mehr geltend gemacht werden können. Steht man umgekehrt vor der Frage, ob man als Erbe möglichen Pflichtteilsansprüche Dritter ausgesetzt ist, dann sollte man sich ebenfalls möglichst rechtsstreitig informieren, welche Ansprüche bestehen könnten und wie eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung aussieht. Stirbt beispielsweise ein Elternteil und haben Eltern sich einem gemeinschaftlichen Testament wechselseitig zu Ihren alleinigen Erben eingesetzt, dann können Kinder grundsätzlich gegen den überlebenden Elternteil Pflichtteilsansprüche geltend machen. Dies ist jedoch oftmals weder gewünscht noch für den überlebenden Elternteil wirtschaftlich verträglich. In einem solchen Fall können durch vertragliche Vereinbarungen die Rechte der Kinder abgesichert werden, ohne dass es zu einer Vermögenszerschlagung, beispielsweise zu einem Zwangsverkauf des Eigenheims kommen muss.
 
 

Vorteile:

  • Kompetente und umfassende Beratung
  • Auch komplexe Vorgänge im Bereich Erbrecht werden professionell und seriös behandelt
  • Erfahrungssicherheit durch langjährige Tätigkeit

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