In einem Trauerfall gibt es oftmals viel Klärungs- und Regelungsbedarf, der auf die Angehörigen zukommt. Ich als Rechtsanwalt für Erbrecht nahe Frankfurt sage Ihnen, welche Fristen einzuhalten sind, welche Anträge Sie gegebenenfalls stellen und worauf Sie insgesamt achten müssen.
Im Streitfall stehe ich Ihnen bei der Klärung der rechtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. Gerade ein Erbrechtsfall ist oft emotional sehr aufwühlend und es ist in Abstimmung mit den Wünschen des Mandanten stets zu prüfen, ob im Einzelfall eine strenge juristische Lösung oder eine streitbeilegende Zielsetzung der bessere Weg ist. Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden sollten, ich vertrete Ihre Interessen konsequent und in sämtlichen Verfahrenssituationen. Mein Anliegen ist es dabei, Ihnen zu helfen, stets den Überblick zu bewahren , damit Ihre Rechte für Sie optimal durchgesetzt und vertreten werden können.
Meine Arbeit als Rechtsanwalt im Bereich Erbrecht nahe Wiesbaden (Eppstein, Hattersheim, Flörsheim)
Aber auch weit vor einem Trauerfall ist es oftmals sinnvoll, sich in Fragen der Testamentsgestaltung und Vermögensplanung beraten zu lassen, damit Sie sicherstellen, dass Ihr "Hab und Gut" später einmal in die richtigen Hände gelangt und die wichtigsten Personen in Ihrem Leben richtig abgesichert sind. Gerne können Sie auch auf mich zukommen, wenn Sie bereits selbst ein Testament errichtet haben und eine juristische Überprüfung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht bei Wiesbaden wünschen – ob notwendige Formalien eingehalten wurden oder ob der schriftliche Inhalt des Testaments auch rechtlich „wasserdicht" ist.
Vorsorgeverfügungen, Patientenverfügungen, Betreuungsrecht professionell durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht bei Frankfurt
Für das Alter oder auch für den Fall längerer Krankheit ist es stets auch wichtig, dass Sie für sich selbst und ihr eigenes Leben „Vorsorge" treffen – von Vorteil ist hier die professionelle Unterstützung durch die Arbeit eines Rechtsanwalts für Erbrecht, wie ich sie für meine Mandanten im Raum Frankfurt anbiete. Wie Sie sicherstellen, dass im „Ernstfall" Ihre Wünsche – beispielsweise betreffend eine Betreuungsperson Ihrer Wahl oder betreffend die medizinische Versorgung oder auch betreffend Ihren Aufenthaltsort – gewahrt und durchgesetzt werden, erfahren Sie bei mir. Sollten Sie bereits für einen Angehörigen notwendige Maßnahmen ergreifen müssen, so erhalten Sie bei mir auf Wunsch die nötigen Informationen über Ihre Rechte und Pflichten sowie zu etwaigen erforderlichen rechtlichen Schritten.
Testament/ Erbvertrag: entworfen von einem Rechtsanwalt für Erbrecht bei Wiesbaden (Eppstein, Kriftel, Flösrsheim)
Ein Testament wird später einmal das einzige Dokument sein, aus dem Ihre Angehörigen Ihre Wünsche und Verfügungen ersehen können. Gut gemeinte, aber nicht eindeutig formulierte Anordnungen können dabei zu großen Auslegungsschwierigkeiten führen. Es ist daher sehr wichtig, sich darüber zu informieren, wie die gesetzliche Rechtslage ist, welche Rechtsbegriffe es gibt und welche Formalien man bei Errichtung und Ausarbeitung eines Testamentes zu beachten hat. In einem Beratungsgespräch ermittle ich als Rechtsanwalt für Erbrecht nahe Wiesbaden mit Ihnen gemeinsam, welche Vorstellungen und Wünsche Sie haben und wie diese am besten umzusetzen sind. Hierzu gehören sowohl ausführliche Informationen darüber, wie die Rechtslage ohne Errichtung eines Testamentes aussieht, als auch darüber, welche Form eines letzten Willens (beispielsweise Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag) für Sie die richtige ist. Auf Wunsch unterstütze ich Sie gerne bei einzelnen Formulierungen oder auch bei der Ausformulierung eines ausführlichen Testaments. Grundsätzlich gilt: Je einfacher und klarer die Anordnungen in einer letztwilligen Verfügung sind, umso besser kann diese später umgesetzt werden und umso eher kann ein möglicherweise langjähriger Streit vermieden werden.
Entwurf von Erbverträgen/ Testamenten
Lebzeitige Vermögensübertragungen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, welche Personen Sie im Bedarfsfall dazu bevollmächtigen, für Sie als Vertreter aufzutreten, beispielsweise, um Geld für Sie abzuheben, Überweisungen zu tätigen oder auch, um Sie gegenüber Behörden oder dritten Personen zu vertreten. Dabei bestimmen Sie den Umfang der Vertretungsbefugnis, als auch die Geltung und zeitliche Dauer, selbst. Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist dabei nicht erst im Alter oder Krankheitsfall sinnvoll, sondern grundsätzlich zu jeder Zeit. Durch einen Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit kann jederzeit der Fall eintreten, dass Ihre Vertretung durch dritte Personen erforderlich wird. Haben Sie dann nicht vorgesorgt, dann bestimmt ein Gericht im ungünstigsten Fall für Sie einen Betreuer, der Ihnen unbekannt ist. In einer Patientenverfügung bestimmen Sie, was geschehen soll, wenn Sie einmal infolge schwerer Krankheit oder infolge eines Unfalls nicht mehr dazu in der Lage sind, eigene Entscheidungen über medizinische Maßnahmen treffen zu können. Sie legen darin beispiels¬weise fest, ob und welche lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Maßnahmen im Ernstfall ergriffen werden sollen und welche nicht. Weiterhin können Sie bestimmen, ob und wie lange Sie eine künstliche Ernährung wünschen oder die Gabe von bewusstseinsbeeinträchtigenden Schmerzmitteln. Sie können auch festlegen, welchen Personen gegenüber Ärzte Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben dürfen. Ohne Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung kann es passieren, dass Ärzte nicht einmal den nächsten Angehörigen - auch nicht dem Ehegatten - Auskunft über den Gesundheitszustand eines Betroffenen erteilen. Eine solche Situation kann durch verhältnismäßig einfache Anordnungen und Maßnahmen verhindert werden.
Betreuungsrecht
Bei mir erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung sinnvoll und erforderlich ist, wie ggf. durch vorsorgende Verfügungen die Anordnungen einer Betreuung vermieden werden kann, als auch welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, gegen die Anordnung einer Betreuung oder die Person eines Betreuers vorzugehen.
Erbauseinandersetzung/ Erbstreit
Pflichtteilsansprüche
Vorteile:
- Kompetente und umfassende Beratung
- Auch komplexe Vorgänge im Bereich Erbrecht werden professionell und seriös behandelt
- Erfahrungssicherheit durch langjährige Tätigkeit