Die Anwaltsvergütung ist sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten ein wichtiges Thema. Als seriöser Anwalt wird bei mir bereits im ersten Beratungsgespräch das Thema Kosten regelmäßig angesprochen und Ihre Fragen hierzu beantwortet.
Gesetzliche Gebühren: Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mandant und Anwalt können aber auch in einem Beratungsgespräch andere Kosten - und Vergütungssysteme vereinbaren. Die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet sich in aller Regel nach dem Wert, den die anwaltliche Tätigkeit zum Gegenstand hat (Gegenstandswert) bzw. nach dem Wert dessen, um was gestritten wird (Streitwert), sowie der Art der anwaltlichen Tätigkeit. Grundsätzlich gilt: Je höher der Gegenstandswert ist und je schwieriger oder umfangreicher die Tätigkeit des Anwaltes, desto höher ist auch die vom Gesetz vorgeschriebene Vergütung.
Im Erstgespräch können die Anwaltskosten abgeschätzt werden
In der ersten Beratung schaue ich mir Ihren Fall mit „juristischen“ Augen an und gebe Ihnen eine Einschätzung sowie Vorschläge für das weitere Vorgehen. Die Anwaltskosten für das Erstgespräch unterliegt den Regelungen der Gebührenordnung für Anwälte – es entstehen also kalkulierbare Kosten von maximal 190,- Euro plus Mehrwertsteuer. Diese Kosten können bei weiterer Tätigkeit (z. Bsp. in einem anschließenden Gerichtsverfahren) mit den dann zusätzlich entstehenden Gebühren verrechnet werden.
Ein Anwalt kann im Beratungsgespräch unterschiedlich mit den Kosten umgehen
Neben den gesetzlichen Gebühren können auch individuelle Vereinbarungen zur Vergütung getroffen werden. Ein Beispiel wäre hier die Abrechnung nach Zeitaufwand. Innerhalb eines bestimmten Rahmens besteht hier ein gewisser Spielraum, in dem ich auf Mandanten eingehen kann, die bei einem Anwalt nach dem Beratungsgespräch an den Kosten verzweifeln. Weiterhin besteht die Möglichkeit, in geeigneten Fällen staatliche Hilfe anzufordern. Beispielsweise können Sie zur Wahrung Ihrer Interessen in einem Rechtsstreit Prozesskostenhilfe beantragen.
Die Kosten für das Erstgespräch und weitere Anwaltskosten in Bezug auf eine Versicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihre Kosten bei einer Rechtsverfolgung deutlich verringern. Je nach Vertragsinhalt werden die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren anteilig oder sogar ganz übernommen. Es ist eine Empfehlung, die Deckungszusage einer Versicherung einzuholen, bevor ein Mandat übertragen wird – dies ist nur einer der Punkte, auf die ich Sie im Erstgespräch bezüglich der Anwaltskosten hinweise.
Kosten allgemein
Gesetzliche Gebühren
Vergütungsvereinbarung
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bietet insoweit die Möglichkeit, einvernehmlich von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen und innerhalb bestimmter Grenzen eine Vergütungsvereinbarung zu treffen.
Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Gebühren in gewissen Fällen weder dem Interesse des Mandanten dienen noch für den Anwalt wirtschaftlich vertretbar sind. Beispielsweise können für hohe Gegenstandswerte hohe gesetzliche Gebühren anfallen, auch wenn die dahinter stehende Rechtsfrage verhältnismäßig einfach zu klären ist. Umgekehrt kann aufgrund eines sehr niedrigen Gegenstandswertes eine kostendeckende Bearbeitung durch einen Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schlicht nicht möglich sein, da der Aufwand oder auch die Schwierigkeit außer Verhältnis steht. In beiden Fällen wären gesetzliche Gebühren unangemessen. Eine angemessene Vergütungsvereinbarung ist dann sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten die beste Lösung für eine wechselseitige gute Mandatsbeziehung.
Erstgespräch
Rechtsschutzversicherung
Da allerdings die Frage der Eintrittspflicht sich nach dem individuell vereinbarten Versicherungsumfang richtet und Versicherungsbedingungen oftmals auch Ausschlussklauseln enthalten, ist zu Beginn eines Mandates nicht immer sicher, ob eine Rechtsschutzversicherung im Ergebnis eintrittspflichtig ist oder nicht. Zu empfehlen ist, vor einer Mandatsübertragung mit der Versicherung abzuklären, ob eine Deckungszusage erteilt wird. Oftmals zahlt die Rechtsschutzversicherung zumindest die Erstberatung, in deren Verlauf wir dann gemeinsam die weitere Vorgehensweise und eine etwaige anzufordernde weitere Kostenübernahme miteinander besprechen können.
Prozesskostenhilfe
Vorteile:
- Sie erhalten die bestmögliche juristisch fundierte Beratung zu einem kalkulierbaren Kostenaufwand
- Individuelles Vergütungssystem möglich
- Anrechnung der Erstgesprächskosten auf weitere Gebühren möglich