Als Anwalt kläre ich im Beratungsgespräch die Kosten

Die Anwaltsvergütung ist sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten ein wichtiges Thema. Als seriöser Anwalt wird bei mir bereits im ersten Beratungsgespräch das Thema Kosten regelmäßig angesprochen und Ihre Fragen hierzu beantwortet.

Gesetzliche Gebühren: Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mandant und Anwalt können aber auch in einem Beratungsgespräch andere Kosten - und Vergütungssysteme vereinbaren. Die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet sich in aller Regel nach dem Wert, den die anwaltliche Tätigkeit zum Gegenstand hat (Gegenstandswert) bzw. nach dem Wert dessen, um was gestritten wird (Streitwert), sowie der Art der anwaltlichen Tätigkeit. Grundsätzlich gilt: Je höher der Gegenstandswert ist und je schwieriger oder umfangreicher die Tätigkeit des Anwaltes, desto höher ist auch die vom Gesetz vorgeschriebene Vergütung.

Im Erstgespräch können die Anwaltskosten abgeschätzt werden

In der ersten Beratung schaue ich mir Ihren Fall mit „juristischen“ Augen an und gebe Ihnen eine Einschätzung sowie Vorschläge für das weitere Vorgehen. Die Anwaltskosten für das Erstgespräch unterliegt den Regelungen der Gebührenordnung für Anwälte – es entstehen also kalkulierbare Kosten von maximal 190,- Euro plus Mehrwertsteuer. Diese Kosten können bei weiterer Tätigkeit (z. Bsp. in einem anschließenden Gerichtsverfahren) mit den dann zusätzlich entstehenden Gebühren verrechnet werden.

Ein Anwalt kann im Beratungsgespräch unterschiedlich mit den Kosten umgehen

Neben den gesetzlichen Gebühren können auch individuelle Vereinbarungen zur Vergütung getroffen werden. Ein Beispiel wäre hier die Abrechnung nach Zeitaufwand. Innerhalb eines bestimmten Rahmens besteht hier ein gewisser Spielraum, in dem ich auf Mandanten eingehen kann, die bei einem Anwalt nach dem Beratungsgespräch an den Kosten verzweifeln. Weiterhin besteht die Möglichkeit, in geeigneten Fällen staatliche Hilfe anzufordern. Beispielsweise können Sie zur Wahrung Ihrer Interessen in einem Rechtsstreit Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Kosten für das Erstgespräch und weitere Anwaltskosten in Bezug auf eine Versicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihre Kosten bei einer Rechtsverfolgung deutlich verringern. Je nach Vertragsinhalt werden die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren anteilig oder sogar ganz übernommen. Es ist eine Empfehlung, die Deckungszusage einer Versicherung einzuholen, bevor ein Mandat übertragen wird – dies ist nur einer der Punkte, auf die ich Sie im Erstgespräch bezüglich der Anwaltskosten hinweise.

Kosten allgemein

Die Anwaltsvergütung ist sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten ein wichtiges Thema. Bereits im ersten Beratungsgespräch wird auch die Kostenfrage regelmäßig angesprochen ind Ihre Fragen hierzu beantwortet.

Gesetzliche Gebühren

Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mandant und Anwalt können aber auch andere Vergütungssysteme vereinbaren. Die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet sich in aller Regel nach dem Wert, den die anwaltliche Tätigkeit zum Gegenstand hat (Gegenstandswert) oder nach dem Wert dessen, um was gestritten wird (Streitwert), sowie der Art der anwaltlichen Tätigkeit. Je höher der Gegenstandswert ist und je schwieriger oder umfangreicher die Tätigkeit des Anwaltes, desto höher ist auch die vom Gesetz vorgeschriebene Vergütung.

Vergütungsvereinbarung

Alternativ zu den gesetzlichen Gebühren können für die anwaltliche Vergütung auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, wie z.B. Abrechnung nach aufgewendeter Zeit (Stundenvereinbarung).

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bietet insoweit die Möglichkeit, einvernehmlich von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen und innerhalb bestimmter Grenzen eine Vergütungsvereinbarung zu treffen.

Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Gebühren in gewissen Fällen weder dem Interesse des Mandanten dienen noch für den Anwalt wirtschaftlich vertretbar sind. Beispielsweise können für hohe Gegenstandswerte hohe gesetzliche Gebühren anfallen, auch wenn die dahinter stehende Rechtsfrage verhältnismäßig einfach zu klären ist. Umgekehrt kann aufgrund eines sehr niedrigen Gegenstandswertes eine kostendeckende Bearbeitung durch einen Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schlicht nicht möglich sein, da der Aufwand oder auch die Schwierigkeit außer Verhältnis steht. In beiden Fällen wären gesetzliche Gebühren unangemessen. Eine angemessene Vergütungsvereinbarung ist dann sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten die beste Lösung für eine wechselseitige gute Mandatsbeziehung.

 

Erstgespräch

Für die rechtliche Erstberatung zur Sondierung Ihres Rechtsfalles, für eine erste rechtliche Einschätzung und den Vorschlag für eine weitere Vorgehensweise betragen die Kosten maximal Euro 190,-- zzgl. MwSt. Diese Kosten können auf weitere Gebühren nach Mandatsvergabe angerechnet werden.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko einer Rechtsverfolgung erheblich minimieren. Sie übernimmt, je nach Inhalt des Versicherungsvertrages, die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren vollständig oder anteilig.

Da allerdings die Frage der Eintrittspflicht sich nach dem individuell vereinbarten Versicherungsumfang richtet und Versicherungsbedingungen oftmals auch Ausschlussklauseln enthalten, ist zu Beginn eines Mandates nicht immer sicher, ob eine Rechtsschutzversicherung im Ergebnis eintrittspflichtig ist oder nicht. Zu empfehlen ist, vor einer Mandatsübertragung mit der Versicherung abzuklären, ob eine Deckungszusage erteilt wird. Oftmals zahlt die Rechtsschutzversicherung zumindest die Erstberatung, in deren Verlauf wir dann gemeinsam die weitere Vorgehensweise und eine etwaige anzufordernde weitere Kostenübernahme miteinander besprechen können.

Prozesskostenhilfe

Sollten Sie aus finanziellen Gründen nicht dazu in der Lage sein, die Kosten eines Rechtsstreites auf einmal oder ggf. in Teilbeträgen zu zahlen, besteht die Möglichkeit, eine staatliche Kostenübernahme zu beantragen. Die so genannte Prozesskostenhilfe wird auf Antrag für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens gewährt. Nach Antragsstellung prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe im Einzelfall gegeben sind. Hierbei maßgeblich sind sowohl die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bedürftigen als auch die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung.

Vorteile:

  • Sie erhalten die bestmögliche juristisch fundierte Beratung zu einem kalkulierbaren Kostenaufwand
  • Individuelles Vergütungssystem möglich
  • Anrechnung der Erstgesprächskosten auf weitere Gebühren möglich

Kontakt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies und andere Technologien. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Unser Impressum finden Sie hier.